Das Rathaus schreibt die Durchführung von Ferienfreizeiten aus. Gefördert werden Einrichtungen und Vereine, die in den Sommerferien außerörtliche Freizeiten für Kinder und Jugendliche organisieren.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Festbetragszuschuss zwischen 250 und 750 Euro und einem Pro-Kopf-Zuschuss von 1,50 Euro pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden. Insgesamt fördert die Stadt drei Maßnahmen und maximal 90 Ferienplätze. Bei den Ferienmaßnahmen darf es sich allerdings nicht um vereinsinterne Angebote handeln. Grundsätzlich müssen sie allen Kindern und Jugendlichen aus dem Stadtkreis offen stehen.
Grundlegende Förderbedingungen sind neben der Einhaltung der Grundsätze des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern oder Jugendlichen, eine Mindestdauer von 6 Tagen und 5 Übernachtungen und ein Mindestanteil an Baden-Badener Teilnehmern von 60 Prozent der Gesamtteilnehmerzahl. Weitere wichtige Kriterien sind die qualifizierte Leitung der Freizeit und die Einbindung gut ausgebildeter, ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter.
Der Förderantrag muss folgende Bestandteile enthalten: Nennung der verantwortlichen Person, Beschreibung sowie Dauer und Termin der Maßnahme, Kalkulation der Kosten, Mindest- und Höchstteilnehmerzahl, Teilnehmerpreis, im Preis enthaltene Leistungen und die Ziel- und Altersgruppe. Sinnvoll ist weiterhin eine Beschreibung der Erfahrungen, die sowohl der Träger als auch die verantwortlichen Personen mit der Durchführung von Ferienfreizeiten haben. Frist zur Einreichung des Antrags ist der 6. Juli. Weitere Informationen gibt es beim Kinder- und Jugendbüro unter Tel. 07221/93-2622 oder unter www.kijub.baden-baden.de.