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Infos zur Entnahme von Bachwasser

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Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass es doch noch regnen kann. Trotzdem gehören die Niedrigwasserstände der Gewässer im Stadtkreis Baden-Baden nicht der Vergangenheit an. Denn das meiste Wasser bleibt im Boden oder wird von den Pflanzen aufgesogen.

Wer Anlieger eines Gewässergrundstückes ist, darf für den eigenen Bedarf Wasser aus diesem Gewässer entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie vor allem in den kleineren Gewässern.

Die geringe Wasserführung belastet Tiere und Pflanzen im Gewässer. Gerade in Zeiten extremer Trockenheit ist es besonders wichtig, dass die Wasserläufe nicht völlig austrocknen. Wenn die Fließgewässer nicht ausreichend Wasser führen, wird die Selbstreinigungskraft gemindert und es vermehrt sich der Algenwuchs. "Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus Bächen zu entnehmen", so das Fachgebiet Umwelt und Gewerbeaufsicht.

Auch das Aufstauen von Gewässern und die Entnahme größerer Mengen ohne wasserrechtliche Erlaubnis, beispielsweise mit elektrischen Pumpen, sind nicht zulässig. Erlaubt ist lediglich, geringe Mengen, etwa mit einer Gießkanne, zu entnehmen.

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Pressestelle Baden-Baden, Christiane Fritsch
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